Allgemeinen Geschäftsbedingungen „heidi“
Medieninhaber:
heidi - HEIzwerksDatenInformationsystem
ist ein Service der nahwaerme.at Energiecontracting GmbH
Firmenbuchnummer: 172577 s
Umsatzsteuer: ID (UID): ATU60703536
Geschäftsführer: Harald Kaufmann
Firmensitz: Gewerbering 14, 8054 Seiersberg-Pirka
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Die nahwaerme.at Energiecontracting GmbH (im Folgenden auch kurz nahwaerme.at oder Anbieter genannt) schließt ihre Rechtsgeschäfte mit Kunden (im Folgenden auch Auftraggeber genannt) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Diesbezüglich ist davon auszugehen, dass der Kunde unternehmerisch tätig ist, sodass er als Unternehmer im Sinne des UGB anzusehen ist.
1.2 Der einzelne Vertragsabschluss erfolgt durch Abschluss einer Einzelvereinbarung, wobei die Schriftform zwingend erforderlich ist. Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Änderung erfahren, ist der Kunde diesbezüglich 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Sollte er nicht binnen 30 Tagen dagegen widersprechen, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in geänderter Form ihm gegenüber rechtswirksam.
Im Falle des Widerspruches durch den Kunden erhält die nahwaerme.at ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Die nahwaerme.at ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten aufzukündigen.
1.3 Im Übrigen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage von https://www.nw-heidi.at/ bzw. im Impressum des Login-Bereiches von heidi (https://web2.nw-heidi.at) öffentlich zugänglich.
2. Preis und Zahlungskonditionen
2.1 Die vorzunehmende Zahlungsweise wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Mangels Vereinbarung hierzu gilt die Zahlung per Bankeinzugsberechtigung durch die nahwaerme.at als vereinbart.
2.2. Änderungen von Adressen, Kontoverbindungen oder ähnlichem hat der Kunde nahwaerme.at unverzüglich in Schriftform bekanntzugeben. Solange seitens des Kunden keine andere Adresse bekannt gegeben wird, gilt die Zustellung von Schriftstücken an den Kunden an die zuletzt bekannt-gegebene Adresse als rechtswirksam. Sollte es durch eine Änderung der Kontoverbindung zu Problemen bei der Abbuchung kommen, hat der Kunde den zusätzlichen Aufwand der nahwaerme.at zu ersetzen.
2.3. Die Preise sowie deren Wertsicherung werden grundsätzlich in den Einzelvereinbarungen festgelegt. Erfolgt dies nicht, gilt eine Wertsicherung der Preise nach dem zuletzt bekanntgegebenen VPI (Jahreswert) der Statistik Österreich. Als Basis gilt dabei der Verbraucherpreis des Jahres als vereinbart, in dem der Vertragsabschluss erfolgt ist.
2.4. Alle angeführten Preise verstehen sich in der Währungseinheit Euro netto zuzüglich der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer zum aktuell geltenden Steuersatz.
2.5 Mangels anderer Vereinbarung ist als Vertragsbeginn das Datum der Auslieferung des Webaccounts (Zugangsdaten für heidi: Benutzername und Kennwort) an den Kunden anzusehen.
2.6. Nach Vertragsabschluss und Auslieferung des Webaccounts wird/werden die Rechnung/en durch nahwaerme.at an den Kunden fakturiert.
2.7. Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung binnen 14 Tagen ab Inrechnungstellung auf die von nahwaerme.at bekannt gegebene Kontoverbindung durch den Kunden zu leisten.
2.8 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche noch offene Forderungen des Anbieters zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die nahwaerme.at berechtigt, die Inanspruchnahme der Dienstleistungen auszusetzen und den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung aufzuheben. Es wird dem Kunden eine Frist von 14 Tagen ab Aufhebung für das „Herunterladen“ seiner Daten gewährleistet.
2.9. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet.
2.10. Die Preise beinhalten die Bereitstellung der georderten Dienstleistungen gemäß ihrer Auflistung im jeweiligen Software-Nutzungsvertrag mit nahwaerme.at.
2.11. Der Auftraggeber erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine auf elektronischem Weg oder Postweg zugestellte Rechnung. Die Rechnung wird dem Auftraggeber in Form eines ausdruckbaren PDF-Dokuments zugestellt. Zum Lesen und Ausdrucken der Rechnung ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Programm ACROBAT READER auf seinem Rechner installiert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, obliegt es dem Auftraggeber, sich dieses Programm kostenfrei von der Website der Herstellerfirma ADOBE (http://www.adobe.com/) downzuloaden und auf dem Rechner zu installieren.
2.12. Sollte anstelle der Zustellung der Rechnung per Email eine schriftliche Rechnung gewünscht sein, so wird diese Dienstleistung zum Satz von 5,00 Euro je Rechnung vergebührt.
2.13 Es gelten Verzugszinsen nach § 456 UGB als vereinbart. Für jede Mahnung ist nahwaerme.at berechtigt, eine Mahngebühr in der Höhe von 20,00 Euro netto + gesetzlicher Umsatzsteuer zu verrechnen. Dieser Betrag wird wertgesichert (zuletzt gültiger VPI zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Ausgangsbasis ist der VPI im Monat des Vertragsabschlusses, siehe Punkt 2.3).
3. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
3.1. Der Vertrag beginnt nach Auslieferung des Webaccounts (Zugangsdaten: Benutzername und Kennwort) durch die nahwaerme.at an den Kunden. Mangels anderer Vereinbarung können beide Vertragsparteien dieses Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresultimo schriftlich aufkündigen. Zum Nachweis der Aufgabe und Einhaltung ist der Postaufgabestempel maßgeblich. Beide Vertragspartner verzichten jedoch für die ersten drei Jahre ab Vertragsabschluss auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann daher erst nach Ablauf des dritten Jahres nach Vertragsabschluss unter Einhaltung des Kündigungstermins und -frist aufgekündigt werden.
3.2 Unbenommen hiervon bleibt die Möglichkeit der sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund ist jedenfalls ein Verhalten des anderen Vertragspartners anzusehen, der es einem Vertragspartner unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis weiterhin aufrecht zu erhalten. Als wichtige Gründe sind insbesondere anzusehen:
- Zahlungsverzug mit einer Zahlung von mehr als 14 Tagen unter Nachfristsetzung einer weiteren Frist von 14 Tagen.
- Beharrliche Weigerung der Bekanntgabe notwendiger Daten durch den Kunden gegenüber nahwaerme.at.
- Sonstige wesentliche Vertragsverletzung einer den beiden Vertragspartner.
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines entsprechenden Antrages auf Insolvenzeröffnung mangels kostendeckenden Vermögens.
3.3 Kundenzugänge, die durch Beendigung des Vertrages gekündigt wurden, werden mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch gelöscht. Für Datensicherung bzw. den rechtzeitigen Transfer seiner Daten ist der Kunde verantwortlich.
4. Leistungen des Anbieters
4.1. Die nahwaerme.at stellt dem Auftraggeber einen Zugang zur webbasierenden Software heidi auf einem mit dem Internet verbundenen Server unter der Domain https://web2.nw-heidi.at zur Verfügung.
4.2. Die Angebote von nahwaerme.at sind freibleibend. Angebote sind – soweit nicht anders vereinbart – unverbindlich.
4.3. Die nahwaerme.at legt großen Wert auf hohe Zuverlässigkeit und ist bestrebt, im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen die Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. Die nahwaerme.at GmbH informiert, soweit möglich, die Auftraggeber frühzeitig über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, die für Wartungsarbeiten, den Ausbau der Dienstleistungen, die Einführung neuer Hard- und Software sowie für die Behebung von Störungen notwendig sind.
4.4. Werden vom Kunden offene Rechnungen nicht beglichen kann nahwaerme.at nach der 3. Mahnung alle Dienstleistungen einstellen und den Account mit sofortiger Wirkung sperren. Sollte beim Kunden dadurch finanzieller Schaden entstehen, ist dieser ausschließlich von ihm zu tragen. Schadensersatzklagen oder sonstige rechtliche Schritte gegen die nahwaerme.at sind in diesem Fall nicht möglich.
5. Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
5.1. Auftraggeber sind für die Informationen, die sie im Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen, in vollem Umfang verantwortlich. Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt:
5.1.1.Die Daten vom Auftragnehmer dürfen keinen erotischen, pornographischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen österreichisches oder internationales Recht verstoßenden Inhalt enthalten.
5.1.2.Links auf Informationen unter Punkt 5.1.1
5.1.3.Download-, Streaming-, Tor-, Gameserver, Distributed Computing und IRC Services & Bouncer, rechtswidriges Archivieren, Kopieren oder Verteilen von geschützter Software.
5.1.4.Informationen, welche die Urheberrechte Dritter verletzen, Archivieren und Verbreiten von Computerviren, Bereitstellen von umfangreichen Downloadseiten
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet für die Nutzung der Software heidi den kostenfreien Internetbrowser Mozilla Firefox zu verwenden.
5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine persönlichen Benutzeridentifikationen nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
5.4. Der Speicherplatz darf 1 GB nur geringfügig überschreiten.
5.5. Es ist grundsätzlich untersagt, Leistungen an Dritte unterzuvermieten, die über die Firma nahwaerme.at bezogen werden. Insbesondere ist es untersagt, Speicherplatz an Dritte weiterzuvermieten oder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der über die nahwaerme.at bezogenen Leistungen an Dritte ist nur nach Absprache mit nahwaerme.at oder als Reseller der nahwaerme.at GmbH erlaubt.
5.6. Es ist Sache des Auftraggebers, seine Daten auf den Server zu laden, außer es liegt eine andere Vereinbarung zwischen der nahwaerme.at GmbH und dem Auftraggeber vor.
5.7. Es obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber, selber Sicherungskopien (z.B. Excel-Downloads) von seinen Daten zu erstellen, ungeachtet der Tatsache, dass die nahwaerme.at Datensicherungen der auf dem Server vorhandenen Daten auf einen externen Backupserver in regelmäßigen Zeitabständen vornimmt. Ein allfälliges Rückspielen von Download-Daten des Auftraggebers (z.B. Excel-Daten) vom Rechner des Auftraggebers auf den Webserver wird dem Auftraggeber nach Aufwand verrechnet.
5.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software nur gemäß Anweisung der nahwaerme.at zu verwenden und haftet für alle Schäden, die er der nahwaerme.at oder anderen Teilnehmern zufügt.
5.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich die von der nahwaerme.at eingetragenen Indexe, bereitgestellten Indexberechnungen, Tarifmodelle und Abrechnungen vor Erstellung und Versand von Abrechnungen auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen.
5.10. Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen einen oder mehrere Punkte dieser Vereinbarung ist die nahwaerme.at berechtigt, die Inanspruchnahme der Dienstleistungen auszusetzen und in weiterer Folge den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung aufzuheben. Die nahwaerme.at GmbH behält sich weitere Schadenersatzansprüche vor.
6 Dateninhalt
6.1. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Daten verantwortlich. Der Auftraggeber befreit die nahwaerme.at von jeglicher Haftung, die hierdurch entstehen könnte.
7. Veröffentlichte Inhalte
7.1. Der Auftraggeber ist bei Gebrauch von Software-Programmen nicht berechtigt, Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen. Dies gilt auch für das Hinterlegen von extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten. Dies gilt auch dann, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Einbindungen angezeigt werden. Bei Zuwiderhandlung haftet ausschließlich der Auftraggeber, der gegebenenfalls die nahwaerme.at GmbH von Ansprüchen Dritter
freizustellen hat.
7.2. Die nahwaerme.at behält sich vor, Inhalte, die das Betriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, zu sperren.
7.3. Sollte nahwaerme.at aus einem der vorgenannten Gründe die Nutzung sperren, so bleibt die Leistungspflicht des Auftraggebers unberührt.
8. Haftung, Gewährleistung und Datensicherung
8.1. nahwaerme.at haftet für Personenschäden im vollen Umfang der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- und Vermögensschäden wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt. Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei fahrlässiger Zufügung der Höhe nach mit einem Betrag von 10.000,00 Euro (in Worten: zehntausend Euro) begrenzt.
8.2 nahwaerme.at ist berechtigt, Systeme nach Vorankündigung zu Wartungszwecken, die dem sicheren Betrieb dienen, vorübergehend außer Betrieb zu nehmen.
8.3 Der Kunde ist selbst verpflichtet, für die Datensicherheit sowie den Schutz seiner Hard- und sonstigen Software zu sorgen und ist für allfällige Schäden dadurch selbst verantwortlich. Ebenso ist der Kunde für die Bereitstellung und Übertragung seiner Daten oder Daten aus dem Internet selbst verantwortlich. Ebenso wenig steht die Funktionalität von Infrastruktur oder Übertragungswege des Internets im Verantwortungsbereich von nahwaerme.at, sondern in jenem des Kunden. nahwaerme.at übernimmt auch keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. Eine Haftung der nahwaerme.at für direkte oder indirekte Sach- und Vermögensschäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe ist ausgeschlossen, es sei denn, nahwaerme.at hätte diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet. Der Kunde ist angehalten, wesentliche Betriebsdaten (zB QM-Betriebsberichte) trotz der bestehenden Datensicherungs-vorrichtung regelmäßig auf seinem lokalen Rechner zu sichern.
8.4 Leistungsfreiheit bei Ereignissen höherer Gewalt:
8.4.1 Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes („Ereignis höherer Gewalt“), das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die vom Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:
- Dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt;
- Es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnte;
- Die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
8.4.2 Erfüllt eine Vertragspartei eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Versäumnisses eines Dritten nicht, den sie mit der Erfüllung des gesamten Vertrages oder eines Teiles des Vertrages beauftragt hat, so kann sich diese Vertragspartei auf höhere Gewalt nur insoweit berufen, als dass die Anforderungen für die Annahme des Vorliegens von höherer Gewalt, wie sie unter Absatz 1 dieser Klausel definiert werden, nicht nur für die Vertragspartei, sondern auch für den Dritten gelten.
8.4.3 Bis zum Beweis des Gegenteiles wird bei den folgenden eine Partei betreffenden Ereignissen, vermutet, dass sie die Voraussetzungen für die Annahme von höherer Gewalt unter Abs 1 lit a und b erfüllen. Die betroffene Partei muss in diesem Fall nur beweisen, dass die Voraussetzung unter Abs 1 lit c tatsächlich erfüllt ist:
- Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;
- Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakt, Sabotage oder Piraterie;
- Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
- Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;
- Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
- Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;
- Allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
8.4.4 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis zu benachrichtigen.
8.4.5 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf die vorliegende Klausel beruft, ist von der Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, allerdings nur, wenn sie dies unverzüglich mitteilt. Erfolgt allerdings die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung erst von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Die andere Partei kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn tatsächlich höhere Gewalt anzunehmen ist, ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung aussetzen.
8.4.6 Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die in Absatz 5 dargelegten Folgen nur solange, wie das geltend gemachte Hindernis die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die betroffene Partei verhindert. Die betroffene Partei muss die andere Partei benachrichtigen, sobald das Hindernis die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht mehr behindert.
8.4.7 Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses, auf das sich bei der Vertragserfüllung berufen wird, zu begrenzen. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur solange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass eine Vertragspartei in dasjenige, was sie Kraft des Vertrages berechtigter Weise erwarten durfte, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.
9. Sonderregelungen für Wiederverkäufer/Reseller
9.1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Dienstleistungen an eine dritte Partei weiter zu verkaufen, wenn er Reseller der Fa.nahwaerme.at ist.
9.2. Der Auftraggeber bleibt seinerseits alleiniger Vertragspartner der Fa. nahwaerme.at.
9.3. Der Auftraggeber hat in seiner Funktion als Reseller dritte Parteien vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten.
9.4. Der Auftraggeber ersetzt der nahwaerme.at alle Schäden und stellt sie von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. nahwaerme.at nicht eingehalten werden oder die dritte Partei die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
10. Sonderregelungen für Wiederverkäufer/Reseller
10.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und werden nur nach Bedarf und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister weitergegeben.
10.2. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie dazu dient, die Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht.
10.3. Die zu Vertragsbeginn vom Auftraggeber angegebene Email-Adresse wird von der Fa. nahwaerme.at zur Übermittlung von Mitteilungen während des Geschäftsverlaufs genutzt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Die nahwaerme.at ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die nahwaerme.at ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen.
11.2. Der nahwaerme.at steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
11.3. Die nahwaerme.at behält sich das Recht vor, Ihre Kunden als Referenz anzuführen, falls keine explizite Vereinbarung zur Geheimhaltung getroffen wird.
11.4. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Mitteilungen der nahwaerme.at an den Auftraggeber sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt die nahwaerme.at grundsätzlich an die Email-Adresse des Auftraggebers zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber derartige Nachrichten tatsächlich abruft. Der Name dieser Email-Adresse darf zur Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert werden.
11.5. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch bei einem Abgehen vom Schriftformerfordernis. Die Übermittlung schriftlicher Erklärungen kann auch per E-Mail an die jeweils zuletzt bekannten Adressen der Vertragspartner erfolgen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Die AGBs der nahwaerme.at GmbH finden sich auf der Homepage von https://www.nw-heidi.at/ sowie im Impressum des Login-Bereichs von heidi (https://web2.nw-heidi.at).
12.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften zwischen den Vertragsparteien wird das sachlich zuständige Gericht in Graz (Austria) als zuständiges Gericht vereinbart.
(Stand 06.12.2023)